Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

LADUNGSFÄHIGE ADRESSE
Stefan Obermeier
Stuckstraße 11, 81677 München
Mobil +49 (0) 171 44 80 685
fotografie@stefanobermeier.de

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten uneingeschränkt für alle von Stefan Obermeier durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Annahme von Stefan Obermeier’s Angebot durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- bzw. Datenmaterials.

2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich spätestens am dritten Werktag nach Erhalt des Angebots zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Stefan Obermeier diese schriftlich anerkennt.

3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Stefan Obermeier, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit Stefan Obermeier Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese nur dann von Stefan Obermeier anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Stefan Obermeier nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Hat der Auftraggeber Stefan Obermeier keine präzise schriftliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen und technischen Ausführung nicht zulässig. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen gegenüber seinem ursprünglichen Briefing, so hat er die Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Stefan Obermeier behält den Anspruch für die Vergütung der bereits begonnenen und evt. durch das Briefing nicht mehr nutzbaren Arbeiten.

3. Eine exakte Anpassung von Foto- und Videoaufnahmen an beim Auftraggeber oder bei Stefan Obermeier vorhandene Vorlagen in Lichtführung, Tonwerten, Farben, Perspektiven etc. kann nicht garantiert werden.

4. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme und Verwendung vorgelegt werden, wählt Stefan Obermeier kritisch aus. Bei der Auswahl wird besonderes Augenmerk auf das Briefing durch den Auftraggeber und den Verwendungszweck der Aufnahmen gelegt.

5. Stefan Obermeier darf, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, die Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung u.a. auf Webseiten, in den sozialen Medien und in persönlichen Präsentationen als Arbeitsproben verwenden.

6. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage, rechtzeitige und ordentliche Bereitstellung zu fotografierender Produkte und Requisiten, Ausfall von Modellen und Reisebehinderungen etc., Warte- und Ausfallzeiten und Arbeiten zur Aufbereitung von fehlerhaften oder unvollständigen Produkten sind Stefan Obermeier und seinem Team zu vergüten.

III. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorlieg

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Stefan Obermeier gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind, auch wenn sie nicht realisiert werden.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Stefan Obermeier, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und mängelfrei  angenommen. Reklamationen, die die Gestaltung des Bildmaterials und die Haltung oder den Gesichtsausdruck abgebildeter Personen betreffen werden nicht anerkannt.

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung zu dem vom Kunden angegebenen Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist grundsätzlich honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch Stefan Obermeier. Das gilt auch für die Verbreitung des Bildmaterials auf Datenträgern oder durch Downloadplattformen oder Online-Datenbanken. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf ein Jahr. Ausschließliche oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.

2. Bei der Nutzung des Bildmaterials ist der Urhebervermerk – Foto: Stefan Obermeier, München – anzubringen.

3. Veränderungen des Bildmaterials durch Fotomontage zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Stefan Obermeier und nur bei Kennzeichnung mit [M] zulässig. Das Bildmaterial darf darüberhinaus nicht abgezeichnet, nachfotografiert oder nachgestellt werden.

4. Der Kunde ist ohne Zustimmung durch Stefan Obermeier nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Genehmigung durch Stefan Obermeier.

5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsansprüche von Stefan Obermeier aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

1. Stefan Obermeier übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder von Rechten an Objekten und anderen z.B. urheber-, patent- oder markenrechtlich geschützten Gütern. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Kunstwerke oder Designobjekte sowie die Einholung von Foto- bzw. Veröffentlichungsgenehmigungen für Locations, Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden, ebenso wie die Einholung der Veröffentlichungsrechte abgebildeter Personen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung und gegebenenfalls Archivierung verantwortlich. Stefan Obermeier übernimmt keine Haftung bzw. Schadensersatzleistung für verlorengegangenes oder zerstörtes Bild- bzw. Datenmaterial und er haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Foto- oder Videodaten. Stefan Obermeier wird jedoch bei Verlust oder Zerstörung des Datenmaterials beim Auftraggeber immer versuchen, Ersatz zu leisten. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Ist eine erneute Lieferung von Bilddaten möglich, wird dies nach Aufwand berechnet (Datenzusammenstellung, CD-Brennen, Lieferung etc.)

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Mit dem Honorar wird die einmalige Nutzung zum vereinbarten Zweck abgegolten. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Postproduktion, Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Leihgebühren für Fotoausrüstung, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

3. Der Honoraranspruch entsteht bei Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Stefan Obermeier ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß VI.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

4. Storniert der Auftraggeber die Durchführung des bereits erteilten Auftrags oder verschiebt er den vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar fällig. Bis drei Tage vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 50 Prozent, danach von 100 Prozent berechnet. Bereits angefallene Kosten für Honorare, Vorbereitungen, Leih-, Reservierungs- und Locationkosten und Flug- bzw. Bahntickets und andere verauslagte Reisekosten werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand ebenfalls in Rechnung gestellt.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

VII. Belegexemplare und Rückgabe analoger Unikate und digitaler Datenträger

1. Stefan Obermeier erhält bei Printnutzung zwei Belegexemplare bzw. bei Onlinenutzung einen aktuellen Link auf die Seite mit der Veröffentlichung seiner Arbeit, mit der Erlaubnis, einen Screenshot anzufertigen.

2. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens aber 3 Monate nach dem Lieferdatum unaufgefordert zurückzusenden. Die Rücksendung aller fotografischen Materialien und Datenträgern, insbesondere von analogen Unikaten wie Dias und Negativen, durch den Auftraggeber erfolgt auf dessen Kosten in sachgerechter Verpackung und auf einem Versandweg mit Sendungsverfolgung und Empfangsbestätigung. Das Risiko des Verlust oder der Beschädigung während des Transports liegt beim Auftraggeber.

VIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Stefan Obermeier) erfolgten Nutzung, Veröffentlichung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, ausdrücklich auch bei Produktionen im und Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine im Inhalt sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglich angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Stand 01.01.2010